20. Mai 2013
Wir sind online
Hurra! Wir haben endlich eine Internet-Seite.
Es gibt noch nix außer diesem Beitrag, aber was soll's.
Hurra! Wir haben endlich eine Internet-Seite.
Es gibt noch nix außer diesem Beitrag, aber was soll's.
Oder sind wir nicht?
Es scheint da viele unterschiedliche rechtliche, soziale, kulturelle und praktische Ansichten zu geben.
"Macht man das denn noch?" "Gibt's das überhaubt noch?" All' solche Dinge habe ich gehört, wenn ich davon erzählt habe. Den wichtigsten Punkt von allen offenbart uns aber Wikipedia:
"Im Prozess haben gem. § 383 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO schon die Verlobten bzw. diejenigen, die versprochen haben, eine Lebenspartnerschaft einzugehen (und nicht erst die Eheleute bzw. Lebenspartner), ein Zeugnisverweigerungsrecht."